Dienstverhältnis - Dienstvertrag

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Meldepflicht
Der Erlass des Landesschulrates gibt eine Übersicht, in welchen Fällen eine Meldepflicht an den Dienstgeber besteht.
Die Bildungsdirektion für Oberösterreich weist darauf hin, dass Lehrerinnen und Lehrer gem. § 37 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz Meldepflichten unterliegen.
Aus gegebenem Anlass wird insbesondere auf § 37 Abs 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes aufmerksam gemacht. Soweit sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften weitere Meldepflichten ergeben, sind demnach im Dienstweg zu melden:
1. Namensänderung,
2. Standesveränderung,
3. Veränderung der Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit,
4. Änderung des Wohnsitzes,
5. Besitz eines Bescheides nach § 14 Abs 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970.
Diese Meldepflichten gelten auch für Personen, denen ein Karenzurlaub gewährt wurde.
Neulehrer-Information
Für Kolleginnen und Kollegen, die während des Schuljahres in den OÖ Berufsschuldienst einsteigen haben wir die wichtigsten Information zusammengefasst.
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Erstanmeldung (Erstzulassung) an der Pädagogischen Hochschule
Hier finden Sie das Formular der Bildungsdirektion für die Erstanmeldung.
Sondervertragliche Einstufung nach der Pädagogischen Hochschule
Ansuchen um sondervertragliche Einstufung nach der Defensio für das Lehramt an Berufsschulen.
Sondervertragliche Einstufung nach der PH - Nachzahlung Stufe II
Ansuchen für sondervertragliche Einstufung und Nachzahlung der Stufe II, wenn aus schulorganisatorischen Gründen die Ausbildung nicht innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden konnte.
Teilzeit für Vertragslehrer/innen
Zusammenstellung der Möglichkeiten von Vertragslehrer/innen Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen - zur Betreuung von Kindern bzw. aus beliebigem Anlass
Teilzeit für Landeslehrer/innen
Möglichkeiten der Lehrpflichtermäßigung für pragmatisierte Landeslehrer/innen
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Nebenbeschäftigung - Meldung an die Bildungsdirektion
Hier finden Sie das Formular der Bildungsdirektion zur Meldung einer Nebenbeschäftigung!
EDV-Kustoden – Aufgaben
Mit Schreiben Anst-500017/1776-2000-Be/Ga vom 31. Oktober 2000 hat die Landesanstaltendirektion (nunmehr Abt. Gebäude- und Beschaffungs-Management) die Aufgabenbereiche der Kustoden aufgelistet.
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Versetzung
Ansuchen um Versetzung für das darauffolgende Jahr sind bis 15. April im Dienstweg an die Bildungsdirektion zu übermitteln.