Dienstverhältnis - Dienstvertrag

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Meldepflicht

Meldepflicht

Der Erlass des Landesschulrates gibt eine Übersicht, in welchen Fällen eine Meldepflicht an den Dienstgeber besteht.

Die Bildungsdirektion für Oberösterreich weist darauf hin, dass Lehrerinnen und Lehrer gem. § 37 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz Meldepflichten unterliegen.

Aus gegebenem Anlass wird insbesondere auf § 37 Abs 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes aufmerksam gemacht. Soweit sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften weitere Meldepflichten ergeben, sind demnach im Dienstweg zu melden:

1. Namensänderung,

2. Standesveränderung,

3. Veränderung der Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit,

4. Änderung des Wohnsitzes,

5. Besitz eines Bescheides nach § 14 Abs 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970.

Diese Meldepflichten gelten auch für Personen, denen ein Karenzurlaub gewährt wurde.

Neulehrer-Information

Neulehrer-Information

Für Kolleginnen und Kollegen, die während des Schuljahres in den OÖ Berufsschuldienst einsteigen haben wir die wichtigsten Information zusammengefasst.

Induktionsphase-Mentoring

Induktionsphase - Mentoring

Mit der Dienstrechtsnovelle 2022 wurde auch für die Berufsschulen die Induktionsphase und damit einhergehend der Einsatz von Mentor/innen eingeführt.

Erstanmeldung (Erstzulassung) an der Pädagogischen Hochschule

Erstanmeldung (Erstzulassung) an der Pädagogischen Hochschule

Hier finden Sie das Formular der Bildungsdirektion für die Erstanmeldung.

Sondervertragliche Einstufung nach der Pädagogischen Hochschule

Sondervertragliche Einstufung nach der Pädagogischen Hochschule

Ansuchen um sondervertragliche Einstufung nach der Defensio für das Lehramt an Berufsschulen.

Sondervertragliche Einstufung nach der PH - Nachzahlung Stufe II

Sondervertragliche Einstufung nach der PH - Nachzahlung Stufe II

Ansuchen für sondervertragliche Einstufung und Nachzahlung der Stufe II, wenn aus schulorganisatorischen Gründen die Ausbildung nicht innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden konnte.

Teilzeit für Vertragslehrer/innen

Teilzeit für Vertragslehrer/innen

Zusammenstellung der Möglichkeiten von Vertragslehrer/innen Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen - zur Betreuung von Kindern bzw. aus beliebigem Anlass

Teilzeit für Landeslehrer/innen

Teilzeit für Landeslehrer/innen

Möglichkeiten der Lehrpflichtermäßigung für pragmatisierte Landeslehrer/innen

Nebenbeschäftigung - Meldung an die Bildungsdirektion

Nebenbeschäftigung - Meldung an die Bildungsdirektion

Hier finden Sie das Formular der Bildungsdirektion zur Meldung einer Nebenbeschäftigung!

EDV-Kustoden – Aufgaben

EDV-Kustoden – Aufgaben

Mit Schreiben Anst-500017/1776-2000-Be/Ga vom 31. Oktober 2000 hat die Landesanstaltendirektion (nunmehr Abt. Gebäude- und Beschaffungs-Management) die Aufgabenbereiche der Kustoden aufgelistet.

Versetzung

Versetzung

Ansuchen um Versetzung für das darauffolgende Jahr sind bis 15. April im Dienstweg an die Bildungsdirektion zu übermitteln.

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