GÖD/ZA-Info Nr. 04 - 2023/24

GÖD-Familienunterstützung 2023 - Erinnerung

Die GÖD-Familienunterstützung wird nur für das lfd. Kalenderjahr gewährt und kann nicht rückwirkend ausbezahlt werden. Kolleginnen und Kollegen die noch nicht für das Jahr 2023 angesucht haben, bitte mittels Formulars ansuchen.

Die Unterstützung beträgt:

Erhöhung der Familienleistungen

Die 2023 nach langjähriger GÖD-Forderung eingeführte Valorisierung der Familien-leistungen wird mit 01.01.2024 mit 9,7 % Erhöhung umgesetzt. Erhöht werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus.

Auszugsweise nachstehend die Gegenüberstellung der bisher gültigen und künftig gültigen Beträge der Familienbeihilfe:

Altersstaffel

ALT

NEU

 

ab 01.01.2023

ab 01.01.2024

bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

EUR 120,60

EUR 132,30

ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

EUR 129,00

EUR 141,50

ab dem vollendeten 10. Lebensjahr

EUR 149,70

EUR 164,20

ab dem vollendeten 19. Lebensjahr

EUR 174,70

EUR 191,60

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