GÖD/ZA-Info Nr. 5- 2025/26
LUV-Vergabesitzung
Die nächste Vergabe-Sitzung des OÖ. Landeslehrer-Unterstützungsvereins (LUV) findet am 16. Dezember 2025 statt. Das Ansuchen dazu ist bis spätestens 9. Dezember 2025 einzureichen. Nähere Informationen zur Mitgliedschaft und zum Ansuchen um einen Zinsenzuschuss sind auf der ZA-Homepage ersichtlich.
Geldaushilfe für Kinder anlässlich Weihnachten
Nach Absprache mit der Bildungsdirektion für OÖ wird auch heuer wieder die Geldaushilfe in der Höhe von 37 Euro je Kind für alle Kinder, für die ein Kinderzuschuss gebührt, ausgezahlt werden.
Die Auszahlung des Weihnachtszuschusses erfolgt automatisch und ohne Ansuchen für alle Lehrerinnen und Lehrer, die den Kinderzuschuss beziehen (siehe Gehaltszettel). Der Zuschuss wird im Dezember ausbezahlt und scheint auf dem Gehaltszettel unter der Bezeichnung „Geldaushilfe“ auf.
Ein eigenes Ansuchen an die Bildungsdirektion für OÖ bis spätestens 31. Jänner 2026 im Dienstweg müssen nur jene Lehrer:innen stellen, die deshalb selbst keinen Kinderzuschuss beziehen, weil ihr Ehepartner bzw. ihre Ehepartnerin als öffentlich Bedienstete:r Anspruch auf den Kinderzuschuss hat.
Wenn beide Elternteile Lehrpersonen an einer Berufsschule sind oder der andere Elternteil Lehrer:in an einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist, erhält nur einer den Weihnachtszuschuss, und zwar jener, welcher den Kinderzuschuss bezieht.