Gehalt - Entlohnung - Vergütung
Allgemeine Information
Die jährlichen Gehaltsverhandlungen für uns Berufsschullehrer werden von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) geführt. Pragmatische Lehrer/innen erhalten ihr Gehalt am Monatsanfang, Vertragslehrer/innen bekommen ihren Lohn zur Monatsmitte.

Themen
Gehaltstabelle ab Jänner 2018
Sondervertrag für Vertragslehrer - I L
Stufe 1: € 2.722,8
Stufe 2: € 3.211,2
Stufe 3: € 3.997,6
Vertragslehrer pd
Entlohnungsstufe |
Entlohnungsgruppe pd |
Verweildauer in Jahren |
---|---|---|
1 |
€ 2.638,9 |
3,5 |
2 |
€ 3.006,4 |
5 |
3 |
€ 3.374,9 |
5 |
4 |
€ 3743,4 |
6 |
5 |
€ 4.112,1 |
6 |
6 |
€ 4.480,7 |
6 |
7 |
€ 4.708,5 |
Beamte Gehaltsstufen |
BL/L2a2 |
Vertragslehrer Entlohnungsstufen |
Vl mit LAP/l2a2 |
---|---|---|---|
1 |
€ 2.200,9 |
1 |
€ 2.291,3 |
2 |
€ 2.263,9 |
2 |
€ 2.357,5 |
3 |
€ 2.327,0 |
3 |
€ 2.421,5 |
4 |
€ 2.404,8 |
4 |
€ 2.503,4 |
5 |
€ 2.538,0 |
5 |
€ 2.642,0 |
6 |
€ 2.689,2 |
6 |
€ 2.799,5 |
7 |
€ 2.846,7 |
7 |
€ 2.964,4 |
8 |
€ 3.022,1 |
8 |
€ 3.146,0 |
9 |
€ 3.196,5 |
9 |
€ 3.328,7 |
10 |
€ 3.371,8 |
10 |
€ 3.513,6 |
11 |
€ 3.547,2 |
11 |
€ 3.698,4 |
12 |
€ 3.723,6 |
12 |
€ 3.883,2 |
13 |
€ 3.901,0 |
13 |
€ 4.068,0 |
14 |
€ 4.072,2 |
14 |
€ 4.247,6 |
15 |
€ 4.231,9 |
15 |
€ 4.414,6 |
16 |
€ 4.354,7 |
16 |
€ 4.590,9 |
daz |
€ 4.416,7 |
17 |
€ 4.769,4 |
DAZ |
€ 4.601,5 |
18 |
€ 4.897,5 |
Sondervertrag für Vertragslehrer - II L
Jahreswochenstunde: € 1.650,7
Entlohnungsschema II L / l2b1
Jahreswochenstunde: € 1.018,8 + 79,8 (Dienstzulage)
Vergütungen
bisheriges Dienstrecht |
Vertragslehrer pd | |
---|---|---|
Vertretung (Supplierung) |
€ 28,4 |
€ 36,8 |
Klassenvorstand |
€ 150,2 |
-- |
Kustodiat |
€ 55,7 |
-- |
Werkstätte |
€ 105,7 |
-- |
Labor |
€ 114,4 |
-- |
Fächervergütung FG 1 und 2 |
-- |
€ 13,7 |
Angaben ohne Gewähr.
Rundungsdifferenzen vorbehalten!
LDU-Zulagen
A. Lehrer:
Pragmatische Lehrer monatlich in Euro |
Vertragslehrer monatlich in Euro | |
---|---|---|
1 - 2 Schülergruppen pro Schuljahr |
€ 65,1 |
€ 68,4 |
3 - 4 Schülergruppen pro Schuljahr |
€ 81,9 |
€ 86,0 |
ab 5 Schülergruppen pro Schuljahr |
€ 90,3 |
€ 94,8 |
B. Fachkoordinator: Gänzjährige und saisonmäßige Berufsschulen
Pragmatische Lehrer monatlich in Euro |
Vertragslehrer monatlich in Euro | |
---|---|---|
5 - 11 Schülergruppen pro Schuljahr |
€ 65,1 |
€ 68,4 |
12 - 16 Schülergruppen pro Schuljahr |
€ 81,9 |
€ 86,0 |
ab 17 Schülergruppen ist ein zweiter Fachkoordinator zu bestellen |
Beachte:
Diese Zulagen gebühren, gleich ob im Lehrgang oder im Jahresunterricht entstanden, 14 x jährlich und sind überdies ruhegenussfähig.
Angaben ohne Gewähr!
Rundungsdifferenzen vorbehalten!
B. Fachkoordinator: Lehrgangsmäßige Berufsschulen
Pragmatische Lehrer monatlich in Euro |
Vertragslehrer monatlich in Euro | |
---|---|---|
5 Schülergruppen mindestens während eines Lehrganges aber weniger als 12 je Schuljahr |
€ 65,1 |
€ 68,4 |
12 - 16 Schülergruppen pro Schuljahr |
€ 81,9 |
€ 86,0 |
ab 17 Schülergruppen pro Schuljahr |
€ 90,3 |
€ 94,8 |
C. Leiter:
Pragmatische Lehrer monatlich in Euro |
Vertragslehrer monatlich in Euro | |
---|---|---|
BD an Berufsschulen mit LDU |
€ 64,1 |
€ 67,3 |
BDS an Berufsschulen mit LDU |
€ 32,5 |
€ 34,1 |
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BD/BDS Zulagen
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Gehaltszettel – Erklärungen
Diese Erläuterungen enthalten die wesentlichsten Informationen. Es können jedoch immer wieder Einzelfälle auftreten, die hier nicht berücksichtigt werden konnten.
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Fahrtkostenzuschuss (§ 20b GehG)
Mit der letzten Dienstrechtsnovelle haben sich ab 1. Jänner 2014 Änderungen beim Fahrtkostenzuschuss ergeben. Der Pendlerrechner steht auf der Homepage des Finanzministeriums zur Verfügung.
Pendlerpauschale-Pendlerrechner
Stand: 13. Februar 2014
Mit dem Pendlerrechner wird rechtsverbindlich ermittelt, ob bzw. in welcher Form ein allfälliges Pendlerpauschale inkl. des zu berücksichtigenden Pendlereuros zusteht.
Dabei wird nun rechtsverbindlich Auskunft über die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gegeben und auch festgestellt, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist.
Steht laut Pendlerrechner eine Pendlerpauschale und ein Pendlereuro zu, ist das Ergebnis auszudrucken und beim Arbeitgeber abzugeben.
Der Pendlerrechner ist ab dem Kalenderjahr 2014 anzuwenden. Auch diejenigen, die bei ihrem Arbeitgeber bereits irgendwann in der Vergangenheit das Formular L34 („Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales“) abgegeben haben, müssen einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners beim Dienstgeber abgeben.
Alle Bezieherinnen und Bezieher eines Pendlerpauschales müssen daher ihre Daten in den Pendlerrechner eingeben und den Ausdruck bis 30. Juni 2014 im Dienstweg (über die Schule) an den Dienstgeber übermitteln!
Der Pendlerrechner wird auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen bereitgestellt.
Im Falle einer Änderung der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Änderung Dienstort oder Wohnadresse bzw. Beschäftigungsausmaß) ist zukünftig ein aktualisierter Ausdruck der persönlichen Pendlerrechnerabfrage an den Dienstgeber im Dienstweg zu übermitteln.
WICHTIG: Der Fahrtkostenzuschuss wird nur gewährt, wenn der Ausdruck der persönlichen Pendlerrechnerabfrage beim Dienstgeber abgegeben wurde. Details zum Fahrtkostenzuschuss finden Sie im Merkblatt Fahrtkostenzuschuss 2014 .
Bezugsvorschuss
Hier kommen Sie direkt zum Erlass des Landesschulrates. In der Beilage können Sie die Vergaberichtlinien nachlesen.
Für die Antragstellung sind unbedingt die im Erlass enthaltenen Formulare zu verwenden und über den Dienstweg einzureichen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Staffelung
Maximalwert |
Download | |
---|---|---|
Computer |
730 Euro | |
Normal |
4.000 Euro | |
Wohnzwecke |
6.000 Euro |
LUV - OÖ. Landeslehrer-Unterstützungsverein
Der Landeslehrer-Unterstützungsverein gewährt seinen Mitgliedern einen Zinsenzuschuss, Voraussetzung dafür ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft. Weitere Informationen im Anschluss und in der Ratentabelle.
Gerne beraten wir Dich/Sie auch persönlich!
LUV - OÖ. Landeslehrer-Unterstützungsverein
Der Landeslehrer-Unterstützungsverein gewährt seinen Mitgliedern einen Zinsenzuschuss, Voraussetzung dafür ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft. Weitere Informationen im Anschluss und in der Ratentabelle.
Die nächste LUV-Vergabesitzung findet am 19. Juni 2018 statt.
Weitere Sitzungstermine:
4. September 2018
4. Dezember 2018
Das Ansuchen ist spätestens eine Woche vor dem Vergabetermin einzureichen.
Gerne beraten wir Dich/Sie auch persönlich!
BS-Vertreter
Erika Merta BEd, ZA-Büro Linz, Tel.: 0732/719700-152
Ziele
Unterstützung der Vereinsmitglieder durch Beschaffung eines Darlehens mit vom Darlehensnehmer zu tragenden 1,00 % Zinsen auf möglichst unbürokratische Weise (Zinsenzuschuss d. Vereines 1,50 %).
Mitgliedschaft
freiwillig, jeder oö. Pflichtschullehrer; derzeit über 8.000 Mitglieder.
Mitgliedsbeitrag
EUR 1,30 monatlich - im Gehaltsweg einbehalten.
Leistung
Erstdarlehen: mindestens einjährige Mitgliedschaft
Darlehenshöhe: max. EUR 10.000,--
Rückzahlung: 2-, 4-, 6- oder 8-jährige Laufzeit
Abschlussspesen/Quartal: 1,24 €
Beispiel
Darlehen |
monatl. Rate |
Laufzeit |
---|---|---|
EUR 10.000,-- |
EUR 421,49 |
2 Jahre |
EUR 10.000,-- |
EUR 212,88 |
4 Jahre |
EUR 10.000,-- |
EUR 143,35 |
6 Jahre |
EUR 10.000,-- |
EUR 108,60 |
8 Jahre |
Folgedarlehen
Mindestens 6-monatige Wartefrist nach Rückzahlung des letzten Darlehens.
Antragstellung
mit Formblatt an den LUV, Begründung: Nur Angabe des Verwendungszweckes, jedoch kein Belegzwang über die tatsächliche Verwendung.
Vergabe
Jährlich wird in vier Sitzungen über die Zuteilung entschieden.
Dringende Fälle
Solche können jederzeit eingebracht werden; die Dringlichkeit muss jedoch der Zentralausschuss (Ansprechpartner Andreas Mascher) bescheinigen.
Vereinsaustritt
1. Ohne LUV-Darlehen: Jederzeit möglich!
2. Mit LUV-Darlehen: Nach Rückzahlung des Zuschusses, soweit nicht durch Mitgliedsbeiträge der Zuschuss abgedeckt ist.
LUV-Berufsstarthilfe für Neulehrer
Voraussetzung: Beitritt innerhalb von 6 Monaten nach Einstellung Kredithöhe: max. EUR 5.000,--
Laufzeit: 2 oder 4 Jahre; nach Rückzahlung sofort Anspruch auf normales Erstdarlehen ohne Wartezeit!
PH-Hörer - Finanzielle Unterstützung
Während der Beurlaubung zur PH werden für Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Studienort wohnen, finanzielle Unterstützungen gewährt.
Finanzielle Unterstützung der GÖD OÖ - Solidaritätsaktion
Die GÖD OÖ bietet finanzielle Unterstützung bei finanzieller Notlage, Geburt eines Kindes, Heilbehelfe, schwerer Krankheit, die mit hoher Eigenleistung verbunden ist.
Die Formulare dafür stehen auf der GÖD Homepage zur Verfügung
GÖD-Bildungsförderungsbeitrag
Eine besondere Serviceleistung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst für ihre Mitglieder ist der Bildungsförderungsbeitrag.
VISA - GÖD-Kreditkarte
Für GÖD-Mitglieder besteht die Möglichkeit, eine VISA Card zu günstigen Konditionen zu beziehen. Die GÖD-Kreditkarte gibt es in zwei Varianten:
FirstCard als Einsteigermodell ohne Versicherung um 0,85 Euro pro Monat
GoldCard inklusive Top-Reiseversicherung und Reisestorno-Versicherung auch für Angehörige (EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen und Kinder im selben Haushalt) um 3,02 Euro pro Monat.
Den Kartenantrag zur GÖD-Kreditkarte einfach ausfüllen und in einer Erste Bank-Filiale oder Sparkasse in ganz Österreich abgeben.
Bei Fragen zu den Formalitäten, bitte Mail an goedvorteil@goed.at senden oder anrufen: +43 1 53454-288
ZA-Ausweis
Ansuchen um Ausstellung eines ZA-Ausweises. Mit diesem Ausweis gibt es zahlreiche Ermäßigungen bzw. Rabatte!
Gehaltsgesetz § 61 Rundschreiben BMUKK
Im Jahr 2001 wurde § 61 das Gehaltsgesetz neu geregelt. Das BMUKK gab dazu Durchführungsbestimmungen als Rundschreiben bekannt.