Gehalt - Entlohnung - Vergütung

Allgemeine Information

Die jährlichen Gehaltsverhandlungen für uns Berufsschullehrer werden von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) geführt. Pragmatische Lehrer/innen erhalten ihr Gehalt am Monatsanfang, Vertragslehrer/innen bekommen ihren Lohn zur Monatsmitte.

Themen

Gehaltstabelle

Gehaltstabelle ab Jänner 2024

(vorbehaltlich des Beschlusses im Parlament)

Sondervertrag für Vertragslehrer - I L

Stufe 1: € 3.508,3

Stufe 2: € 4.132,0

Stufe 3: € 5.136,1

Vertragslehrer pd

Entlohnungsstufe

Entlohnungsgruppe pd

Verweildauer in Jahren

1

€ 3.401,2

3,5

2

€ 3.870,5

5

3

€ 4.341,0

5

4

€ 4.811,6

6

5

€ 5.282,3

6

6

€ 5.753,0

6

7

€ 6.043,7

Beamte Gehaltsstufen

BL/L2a2

Vertragslehrer Entlohnungsstufen

Vl mit LAP/l2a2

1

€ 2.842,2

1

€ 2.957,5

2

€ 2.922,5

2

€ 3.042,0

3

€ 3.003,0

3

€ 3.123,7

4

€ 3.102,4

4

€ 3.228,3

5

€ 3.272,5

5

€ 3.405,4

6

€ 3.465,6

6

€ 3.606,4

7

€ 3.666,7

7

€ 3.817,1

8

€ 3.890,4

8

€ 4.048,8

9

€ 4.113,3

9

€ 4.282,2

10

€ 4.337,2

10

€ 4.518,2

11

€ 4.560,9

11

€ 4.754,1

12

€ 4.786,3

12

€ 4.990,1

13

€ 5.012,9

13

€ 5.226,0

14

€ 5.231,5

14

€ 5.455,3

15

€ 5.435,3

15

€ 5.668,7

16

€ 5.592,2

16

€ 5.893,7

daz

€ 5.672,0

17

€ 6.121,6

DAZ

€ 5.909,7

18

€ 6.285,1

Sondervertrag für Vertragslehrer - II L

Jahreswochenstunde: € 2.124,2

Entlohnungsschema II L / l2b1

Jahreswochenstunde: € 1324,8 + € 102,8 Dienstzulage

Zulagen und Vergütungen

(vorbehaltlich des Beschlusses im Parlament)

Vergütungen

 

bisheriges Dienstrecht

Vertragslehrer pd

Vertretung (Supplierung)

€ 36,6

€ 47,5

Klassenvorstand

€ 193,2

--

Kustodiat

€ 71,6

--

Werkstätte (Labor bei Schule ohne Werkstätte)

€ 143,3

--

Fächervergütung FG 1 und 2

--

17,6

Mentoring mit 1 LVP / 2 LVP / 3 LVP

€ 147,2 / € 197,1 / € 246,0

€ 126,8 / € 168,9 / € 210,8

LDU-Zulagen

A. Lehrer:

Pragmatische Lehrer monatlich in Euro

Vertragslehrer monatlich in Euro

1 - 2 Schülergruppen pro Schuljahr

€ 83,7

€ 88,0

3 - 4 Schülergruppen pro Schuljahr

€ 105,3

€ 110,6

ab 5 Schülergruppen pro Schuljahr

€ 116,2

€ 122,0

B. Fachkoordinator: Gänzjährige und saisonmäßige Berufsschulen

Pragmatische Lehrer monatlich in Euro

Vertragslehrer monatlich in Euro

5 - 11 Schülergruppen pro Schuljahr

€ 83,7

€ 88,0

12 - 16 Schülergruppen pro Schuljahr

€ 105,3

€ 110,6

ab 17 Schülergruppen ist ein zweiter Fachkoordinator zu bestellen

B. Fachkoordinator: Lehrgangsmäßige Berufsschulen

Pragmatische Lehrer monatlich in Euro

Vertragslehrer monatlich in Euro

5 Schülergruppen mindestens während eines Lehrganges aber weniger als 12 je Schuljahr

€ 83,7

€ 88,0

12 - 16 Schülergruppen pro Schuljahr

€ 105,3

€ 110,6

ab 17 Schülergruppen pro Schuljahr

€ 116,2

€ 122,0

C. Leiter:

Pragmatische Lehrer monatlich in Euro

Vertragslehrer monatlich in Euro

BD an Berufsschulen mit LDU

€ 82,6

€ 86,7

BDS an Berufsschulen mit LDU

€ 41,8

€ 43,9

Beachte:

Diese Zulagen gebühren, gleich ob im Lehrgang oder im Jahresunterricht entstanden, 14 x jährlich und sind überdies ruhegenussfähig.

Angaben ohne Gewähr! Rundungsdifferenzen vorbehalten!

BD/BDS Zulagen

Umstellung auf SAP - neuer Gehaltszettel Gehaltszettel – Erklärungen

Gehaltszettel – Erklärungen

Bei Fragen zum Gehaltszettel kann gerne das TEAM des Zentralausschusses kontaktiert werden.

Besoldungsreform 2019

Besoldungsreform 2019

Alle Informationen zur Besoldungsreform 2019 sind unter folgendem Link abrufbar.

Besoldungsreform 2023

Besoldungsreform 2023

Alle Informationen zur Besoldungsreform 2023 sind unter folgendem Link abrufbar.

Fahrtkostenzuschuss (§ 20b GehG)

Fahrtkostenzuschuss (§ 20b GehG)

Im Rahmen der letzten Novellierung der Regelung betreffend Fahrtkostenzuschuss konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Der Pendlerrechner steht auf der Homepage des Finanzministeriums zur Verfügung.

Pendlerpauschale-Pendlerrechner

Pendlerpauschale-Pendlerrechner

Stand: 01. Jänner 2024

Mit dem Pendlerrechner wird rechtsverbindlich ermittelt, ob bzw. in welcher Form ein allfälliges Pendlerpauschale inkl. des zu berücksichtigenden Pendlereuros zusteht.

Dabei wird nun rechtsverbindlich Auskunft über die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gegeben und auch festgestellt, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist.

Steht laut Pendlerrechner eine Pendlerpauschale und ein Pendlereuro zu, ist das Ergebnis auszudrucken und beim Arbeitgeber abzugeben.

Der Pendlerrechner wird auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen bereitgestellt.

Im Falle einer Änderung der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Änderung Dienstort oder Wohnadresse bzw. Beschäftigungsausmaß) ist zukünftig ein aktualisierter Ausdruck der persönlichen Pendlerrechnerabfrage an den Dienstgeber im Dienstweg zu übermitteln.

WICHTIG: Der Fahrtkostenzuschuss wird nur gewährt, wenn der Ausdruck der persönlichen Pendlerrechnerabfrage beim Dienstgeber abgegeben wurde. Details zum Fahrtkostenzuschuss finden Sie im Merkblatt Fahrtkostenzuschuss

Bezugsvorschuss

Bezugsvorschuss

Hier kommen Sie direkt zum Erlass des Landesschulrates. In der Beilage können Sie die Vergaberichtlinien nachlesen.

Für die Antragstellung sind unbedingt die im Erlass enthaltenen Formulare zu verwenden und über den Dienstweg einzureichen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Staffelung

 

Maximalwert

Download

Computer

730 Euro

> Antragsformular der Bildungsdirektion

Normal

4.000 Euro

> Antragsformular der Bildungsdirektion

Wohnzwecke

6.000 Euro

> Antragsformular der Bildungsdirektion

LUV - OÖ. Landeslehrer-Unterstützungsverein

LUV - OÖ. Landeslehrer-Unterstützungsverein

Der Landeslehrer-Unterstützungsverein gewährt seinen Mitgliedern einen Zinsenzuschuss, Voraussetzung dafür ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft
Gesamtzinssatz: 6,75 %
Zinsenzuschuss: 4,05 %
Zinsen für das Mitglied: 2,70 %

Die nächste LUV-Vergabesitzung findet am 18. Juni 2024 statt.

Weitere Sitzungstermine:
02. September 2024
Dezember 2024

Das Ansuchen ist spätestens eine Woche vor dem Vergabetermin einzureichen.

Gerne beraten wir Dich/Sie auch persönlich!

LUV - OÖ. Landeslehrer-Unterstützungsverein

Der Landeslehrer-Unterstützungsverein gewährt seinen Mitgliedern einen Zinsenzuschuss, Voraussetzung dafür ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft.
Weitere Informationen im Anschluss und in der Ratentabelle.

Gerne beraten wir Dich/Sie auch persönlich!

BS-Vertreter

Erika Merta MBA, BEd, ZA-Büro Linz, Tel.: 0732/719700-153

Mitgliedsbeitrag

ab Jänner 2024: 1,50 EUR monatlich - (Einbehaltung im Gehaltswege unter "Lehrerunterstützungsv. LUV")

Mitgliedschaft

freiwillig, jeder oö. Pflichtschullehrer; Lehrerpensionisten, sofern sie schon im Aktivstand beigetreten sind

Leistung

Erstdarlehen: mindestens einjährige Mitgliedschaft
Darlehenshöhe: 12.500 EUR oder 15.000 EUR (ab März 2024 um 5.000 EUR erhöht)
Rückzahlung: Die Laufzeit beträgt bei beiden Varianten 96 Monate.
Eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen ist ohne Mehrkosten möglich.

Folgezuschuss

Eine etwaige Wartefrist zwischen den Darlehen entfällt.

Antragstellung

mit Formblatt an den LUV, Begründung: Nur Angabe des Verwendungszweckes, jedoch kein Belegzwang über die tatsächliche Verwendung.

Vergabe

Jährlich wird in vier Sitzungen über die Zuteilung entschieden.

Dringende Fälle

Solche können jederzeit eingebracht werden; die Dringlichkeit muss jedoch der Zentralausschuss (Ansprechpartnerin Erika Merta) bescheinigen.

Vereinsaustritt

1. Ohne LUV-Zinsenzuschuss: Jederzeit möglich!
2. Mit LUV-Zinsenzuschuss: Nach Rückzahlung des Zuschusses, soweit nicht durch Mitgliedsbeiträge der Zuschuss abgedeckt ist.

LUV-Berufsstarthilfe für Neulehrer

Für alle Neulehrer/innen gibt es den Zinsenzuschuss für das Darlehen ohne Wartezeit, wenn der Beitritt innerhalb von 6 Monaten nach Dienstantritt erfolgt.
Darlehenshöhe: 10.000 EUR
Laufzeit: 48 Monatsraten
Eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen ist ohne Mehrkosten möglich.

Datenschutz LUV

Hinweis Datenschutz LUV

Gehaltsgesetz § 61 Rundschreiben BMUKK

Gehaltsgesetz § 61 Rundschreiben BMUKK

Im Jahr 2001 wurde § 61 das Gehaltsgesetz neu geregelt. Das BMUKK gab dazu Durchführungsbestimmungen als Rundschreiben bekannt.

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