GÖD/ZA-Info Nr. 08 - 2022/23

Erhöhung der Familienleistungen

Eine langjährige Forderung der GÖD wird ab 01.01.2023 erfüllt - die jährliche Valorisierung der Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld.
Auszugsweise nachstehend die Gegenüberstellung der bisher gültigen und künftig gültigen Beträge der Familienbeihilfe:

Alterstaffel

ALT

NEU

 

ab 01.01.2018

ab 01.01.2023

bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

€ 114,00

€ 120,60

ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

€ 121,90

€ 129,00

ab dem vollendeten 10. Lebensjahr

€ 141,50

€ 149,70

ab dem vollendeten 19. Lebensjahr

€ 165,10

€ 174,70

2. Dienstrechtsnovelle 2022

Die Gehaltserhöhung 2023 für die Öffentlich Bediensteten wurde diese Woche im Parlament beschlossen. Die Gehälter steigen mit 1.1.2023 zwischen 9,41 und 7,15 Prozent. Die Vergütungen und Zulagen werden um 7,32 Prozent erhöht.

Öffnungszeiten Weihnachten

Unser Büro ist in den Weihnachtsferien ab 2. Jänner 2023 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. In dringenden Fällen sind wir per E-Mail erreichbar:

Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2023 und freuen uns weiterhin auf gute Zusammenarbeit!

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