GÖD/ZA-Info Nr. 5 - 2018/19

Familienbonus Plus ab 1.1.2019

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr reduziert. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.
Details und Berechnungen zum Familienbonus sind unter http://www.familienbonusplus.at/ ersichtlich.

Wenn der Familienbonus Plus über die Personalverrechnung (durch den Arbeitgeber) in Anspruch genommen wird, so ist ab Dezember 2018 das Formular E30 des Bundesministeriums für Finanzen auszufüllen und samt den erforderlichen Beilagen (z.B. Bestätigung Familienbeihilfe, Nachweis Unterhaltszahlungen) über den Dienstweg (Direktion) einzureichen.
Der Bonus kann auch in der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Änderungen sind verpflichtend binnen eines Monats zu melden.
Das Formular steht auf www.bmf.gv.at > Formulare bzw. in den Finanzämtern zur Verfügung.

Aufgrund erforderlicher programmtechnischer Änderungen wird der Familienbonus Plus bei erfolgter Antragstellung rückwirkend ab 1.1.2019, erstmalig jedoch bei der Auszahlung im Februar 2019, berücksichtigt.

Auf die Ausnahmen bzw. die Indexierung für im Ausland lebende Kinder möchten wir explizit hinweisen. Das betrifft ab 1.1.2019 auch den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag, welche aufgrund der geänderten Gesetzeslage (Wohnsitzstaat Kind) neu beantragt werden müssen.

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