GÖD/ZA-Info Nr. 06 - 2023/24

Geldaushilfe für Kinder anlässlich Weihnachten

Nach Absprache mit der Bildungsdirektion für OÖ kann auch heuer wieder die Geldaushilfe in der Höhe von 37 Euro je Kind für alle Kinder, für die ein Kinderzuschuss gebührt, ausgezahlt werden.

Dieser Betrag wird im Dezember (1. Dezember für pragmatische Lehrerinnen/Lehrer, 15. Dezember für Vertragslehrerinnen/Vertragslehrer) ausbezahlt. Der Weihnachtszuschuss scheint auf dem Gehaltszettel unter „Geldaushilfe“ auf.

Ein eigenes Ansuchen an die Bildungsdirektion für OÖ bis spätestens 31. Jänner 2024 im Dienstweg müssen nur jene Lehrerinnen und Lehrer stellen, die deshalb selbst keinen Kinderzuschuss beziehen, weil ihr Ehepartner als öffentlich Bediensteter Anspruch auf den Kinderzuschuss hat.

Wenn beide Elternteile Lehrpersonen an einer Berufsschule sind oder der andere Elternteil Lehrerin bzw. Lehrer an einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist, erhält nur einer den Weihnachtszuschuss und zwar jener, welcher den Kinderzuschuss bezieht.

GÖD-Angebot Skikarten Saison 2023/24

In der Beilage sind alle Information bezüglich Angebots der GÖD OÖ - Skikartenermäßigung für die Saison 2023/2024 ersichtlich. Weitere Angebote sind auf unserer Homepage unter Service – Leistungen GÖD/ZA abrufbar.

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