GÖD/ZA-Info Nr. 08- 2024/25
Erhöhung der Bezugsvorschüsse ab Jänner 2025
Im Rahmen der 2. Dienstrechtsnovelle 2024 wurde der maximal mögliche Bezugsvorschuss für Bundesbedienstete von 7.300 EUR auf 12.000 EUR angehoben.
Der Zentralausschuss für BPS mit der Vorsitzenden Erika Merta konnte mit der Bildungsdirektion OÖ eine entsprechende Anpassung der Maximalgrenze auch im Berufsschulbereich erfolgreich durchsetzen.
Bezugsvorschuss für Wohnzwecke (Für pragmatisierte Landeslehrpersonen und Vertragslehrpersonen (IL und pd) mit unbefristetem Dienstvertrag.)
Anlass: Schaffung von Wohnraum (Eigenheim, Eigentumswohnung, Aus- und Umbau, wenn dadurch ein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, Mietkauf), nicht für Zweitwohnsitz möglich. Erhöhung des Maximalbetrages auf 12.000 EUR.
Normaler Bezugsvorschuss (Für pragmatisierte Landeslehrpersonen und Vertragslehrpersonen (IL und pd) mit unbefristetem Dienstvertrag.)
Anlass: Unverschuldete Notlage, Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Reparatur-, Installations-, Instandsetzungsarbeiten, Autokauf (Eigenbedarf). Erhöhung des Maximalbetrages auf max. 7.200 EUR (limitiert mit der Höhe des Kostenvoranschlages).
Bezugsvorschuss für PC-Ankauf (Für pragmatisierte Landeslehrpersonen und Vertragslehr-personen (IL und pd) mit unbefristetem Dienstvertrag.) Erhöhung des Maximalbetrages auf 1.100 EUR.
Nähere Informationen sind auf unserer ZA-Homepage unter Gehalt – Bezugsvorschuss abrufbar.