GÖD/ZA-Info Nr. 8 - 2020/21

Geldaushilfe für Kinder anlässlich Weihnachten

Nach Absprache mit der Bildungsdirektion OÖ kann auch heuer wieder die Geldaushilfe in der Höhe von 37 Euro je Kind für alle Kinder, für die ein Kinderzuschuss gebührt, ausgezahlt werden.

Dieser Betrag wird im Dezember (1. Dezember für pragmatische Lehrer/innen, 15. Dezember für Vertragslehrer/innen) ausbezahlt und scheint auf dem Gehaltszettel unter der Bezeichnung „Geldaushilfe“ auf.

Anspruch darauf haben auch Lehrer/innen, die sich im Beschäftigungsverbot bzw. Karenzurlaub zur Kinderbetreuung befinden, sowie Lehrer/innen die Familienhospiz in Anspruch nehmen – die Geldaushilfe wird von Amts wegen angewiesen.

Ein gesondertes Ansuchen an die Bildungsdirektion für OÖ bis spätestens 31. Jänner 2021 im Dienstweg müssen nur jene Kolleginnen und Kollegen stellen, derenEhepartner bei einer Gebietskörperschaft beschäftigt sind, dort den Kinderzuschuss, aber keine Geldaushilfe anlässlich Weihnachten erhalten (z. B. Bundeslehrer oder Bundesbedienstete).

Quarantäne und Krankenstand

Aufgrund einiger Anfragen möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Quarantäne nicht mit Krankenstand gleichzusetzen ist!
Quarantäne = behördliche Absonderung - gilt als gerechtfertigte Abwesenheit.

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