GÖD/ZA-Info Nr. 09- 2024/25

Erhöhung der Familienleistungen

Die 2023 eingeführte jährliche Valorisierung der Familienleistungen wird mit 1. Jänner 2025 mit 4,6 % Erhöhung umgesetzt.

GÖD-Familienunterstützung 2025

Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2025 die Familienunterstützung für Mitglieder beschlossen. Diese Unterstützung ist für Familien mit drei oder mehr Kindern bzw. Familien, die für ein oder mehrere Kinder die erhöhte Familienbeihilfe bekommen.
Das Informationsblatt und das Ansuchen sind auch auf der GÖD-Homepage (im Mitgliederbereich) abrufbar.

Altuelle Werte in der Sozialversicherung

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage:

€ 6.450,00

Geringfügigkeitsgrenze (monatl.):

€ 551,10

Rezeptgebühr:

€ 7,55

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