GÖD/ZA-Info Nr. 4 - 2021/22

1. Geldaushilfe für Kinder anlässlich Weihnachten

Nach Absprache mit der Bildungsdirektion OÖ kann auch heuer wieder die Geldaushilfe in der Höhe von 37 Euro je Kind für alle Kinder, für die ein Kinderzuschuss gebührt, ausgezahlt werden.

Dieser Betrag wird im Dezember (1. Dezember für pragmatische Lehrerinnen/Lehrer, 15. Dezember für Vertragslehrerinnen/-lehrer) ausbezahlt und scheint auf dem Gehaltszettel unter der Bezeichnung „Geldaushilfe“ auf.

Anspruch darauf haben auch Lehrerinnen die sich im Beschäftigungsverbot befinden bzw. Lehrerinnen/Lehrer die Karenz-/Frühkarenzurlaub zur Kinderbetreuung haben, sowie Lehrerinnen/Lehrer die Familienhospiz in Anspruch nehmen. Die Geldaushilfe wird von Amts wegen angewiesen.

Ein gesondertes Ansuchen an die Bildungsdirektion für OÖ bis spätestens 31. Jänner 2022 im Dienstweg müssen nur jene Kolleginnen und Kollegen stellen, deren Ehepartner bei einer Gebietskörperschaft beschäftigt sind, dort den Kinderzuschuss, aber keine Geldaushilfe anlässlich Weihnachten erhalten (z. B. Bundeslehrerinnen/-lehrer oder Bundes-Bedienstete).

2. ZA-Ausweis - Vergünstigungen

Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits einen sogenannten ZA-Ausweis bei uns ausstellen lassen.
Die aktualisierte Ermäßigungsliste ist auf unserer Homepage unter „Service - Leistungen GÖD/ZA“ abrufbar.
Für Interessierte, die noch keinen Ausweis haben (für GÖD-Mitglieder kostenlos), steht das Antragsformular ebenfalls auf unserer Homepage zur Verfügung.

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