GÖD/ZA-Info Nr. 08 - 2023/24

Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses

Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Dies erfolgt nun zum achten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (l34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.

Ab 1. Jänner 2024 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)

bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke

Betrag ab 1.01.2024 (bisher)

20 km bis 40 km

€ 25,39 (€ 24,18)

mehr 40 km bis 60 km

€ 50,22 (€ 47,82)

mehr als 60 km

€ 75,06 (€ 71,47)

bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke

Betrag ab 1.01.2024 (bisher)

2 bis 20 km

€ 13,82 (€ 13,16)

mehr als 20 km bis 40 km

€ 54,82 (€ 52,20)

mehr als 40 km bis 60 km

€ 95,43 (€ 90,87)

mehr als 60 km

€ 136,28 (€ 129,77)

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