GÖD/ZA-Info Nr. 14- 2024/25

Änderung Korridorpension

Am 16. Juni 2025 wurde das Budgetbegleitgesetz beschlossen. Darin wurde die Änderung der Korridorpension ab dem 1. Jänner 2026 geregelt.

Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1964 geboren worden sind, ändert sich gar nichts!

Für die anderen Lehrpersonen werden einerseits das Antrittsalter für die Korridorpension vom vollendeten 62. Lebensjahr auf das vollendete 63. Lebensjahr, andererseits die erforderlichen Versicherungszeiten bzw. die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 40 Jahren (480 Monate) auf 42 Jahre (504 Monate) angehoben.

In Hinblick auf das Antrittsalter und die erforderlichen Versicherungsmonate / die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit gelten Übergangsbestimmungen.
Genauere Informationen sind der beiliegenden Unterlage der GÖD zu entnehmen.

Sabbatical

Für all jene Kolleginnen und Kollegen die ein Sabbatical in Anspruch nehmen möchten ist der Antrag rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres (vor dem 31. August) über den Dienstweg einzubringen.

Zeitkonto - Meldung bis 30. September

Alle Kolleginnen und Kollegen, die im nächsten Schuljahr 2025/26 Stunden für das Zeitkonto ansparen wollen, haben den Antrag bis spätestens 30. September über den Dienstweg zu stellen.

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