GÖD/ZA-Info Nr. 14 - 2022/23

Belohnungen

Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten (sinngemäß gilt dies auch für Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer) für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden.
Diese Belohnungen wurden bis zum Schuljahr 2020/21 durch einen Erlass des Bundesministeriums geregelt. Dieser Erlass wurde aber widerrufen, sodass es im letzten Jahr zu keiner Auszahlung der Belohnungen kam.

Nach längeren Verhandlungen konnte wieder eine Auszahlung bzw. eine Nachzahlung und Verdoppelung der Belohnungen erreicht werden.

Die Gesamtsumme der Belohnungen wird von 35.000,- EUR auf 70.000,-- EUR erhöht.

Für das Schuljahr 2021/22 werden die Belohnungen noch im laufenden Schuljahr ausbezahlt. Für das Schuljahr 2022/23 werden sie im Oktober ausbezahlt. Ab dem nächsten Schuljahr erfolgt die Auszahlung dann immer wie gewohnt im Juni.

Die Personalvertretung hat bei der Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen das Mitwirkungsrecht. Die Direktion hat dabei die Vorgabekriterien der Bildungsdirektion einzuhalten.

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