GÖD/ZA-Info Nr. 11 - 2022/23

Erhöhung Fahrtkostenzuschuss

Wie schon in der GÖD/ZA-Info Nr. 2 v. 7.9.2022 berichtet, wurde im Rahmen der letzten Novellierung der Regelung betreffend Fahrtkostenzuschuss die automatische Valorisierung der Beträge durch die GÖD durchsetzt!
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.
Ab 1. Februar 2023* beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)


bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke

Betrag ab 1.02.2023 (bisher)

20 km bis 40 km

€ 24,18 (€ 23,01)

mehr 40 km bis 60 km

€ 47,82 (€ 45,50)

mehr als 60 km

€ 71,47 (€ 68,01)

bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke

Betrag ab 1.02.2023 (bisher)

2 bis 20 km

€ 13,16 (€ 12,52)

mehr als 20 km bis 40 km

€ 52,20 (€ 49,67)

mehr als 40 km bis 60 km

€ 90,87 (86,47)

mehr als 60 km

€ 129,77 (€ 123,48)

*Falls der erhöhte Fahrtkostenzuschuss auf dem Februargehaltszettel noch nicht aufscheint, wird die Differenz nachbezahlt.

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