GÖD/ZA-Info Nr. 11 - 2019/20

GÖD - Familienunterstützung 2020

Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2020 die Familienunterstützung für Mitglieder beschlossen. Diese Unterstützung ist für Familien mit 3 oder mehr Kindern bzw. Familien, die für ein oder mehrere Kinder die erhöhte Familienbeihilfe bekommen.

Terminliche Änderung bei der Bekanntgabe des geplanten KORRIDOR bzw. Hacklerregelung-Pensionsantrittes (§ 13c bzw. 115f LDG) für pragmatische Lehrpersonen

Im Rahmen der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 gibt es ab April 2020 eine Änderung bei der Bekanntgabe des geplanten KORRIDOR-Pensionsantrittes sowie bei der Pensionierung mit langer Versicherungsdauer (Hacklerregelung).

Die Versetzung in den Ruhestand wird dann mit Ablauf des Monats wirksam, den die Landeslehrperson bestimmt, frühestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats, der der Abgabe der Erklärung folgt. Hat die Landeslehrperson keinen oder einen früheren Zeitpunkt bestimmt, so wird die Versetzung in den Ruhestand dann ebenfalls mit Ablauf des dritten Monats wirksam, der der Abgabe der Erklärung folgt.


Seitens der Personalvertretung empfehlen wir mindestens 4 Monate vor der geplanten Ruhestandsversetzung die Erklärung abzugeben. Der frühestmögliche Abgabetermin der Erklärung ist 12 Monate vor der Ruhestandsversetzung.

Für genauere Auskünfte und Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung.

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