GÖD/ZA-Info Nr. 17 - 2018/19

Besoldungsreform – Update

In der Beilage sind Information der GÖD zur Aufhebung der bisherigen Regelung für das Besoldungs- und Vorrückungssystem, welche der EuGH am 8. Mai bekanntgegeben hat ersichtlich. Die GÖD wird sich mit voller Kraft dafür einsetzen, dass für Betroffene kein Verlust in der Lebensverdienstsumme entstehen wird. Für Kolleginnen und Kollegen im Sondervertrag hat dieses Urteil erfreulicher Weise keine Auswirkung.

Öffnungszeiten in den Sommerferien

Unser Büro ist heuer in den Sommerferien
von 22. Juli bis 16. August 2019 geschlossen!
An den sonstigen Zeiten ist das Büro von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr besetzt.

Für eine persönliche Vorsprache ersuchen wir um eine vorherige Terminvereinbarung.

Wir wünschen euch eine schöne, erholsame Ferienzeit!

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