GÖD/ZA-Info Nr. 1 - 2015/16

BESOLDUNGSREFORM 2015

Aufgrund der Besoldungsreform kam es zu einer Umstellung der Gehaltsstaffeln.
Als großer Verdienst der Gewerkschaft ist zu verbuchen, dass aus der Besoldungsreform kein Sparpaket geworden ist!

Neue Gehaltsstaffeln:

Vordienstzeiten werden pauschal angerechnet und die Anzahl der Gehaltsstufen verringert. In Bereichen, in denen bisher eine Dienstalterszulage verankert war, wurden eine kleine und eine große Dienstalterszulage eingeführt. Dadurch muss man in der höchsten Gehaltsstufe nicht mehr vier Jahre lang auf die sogenannte DAZ warten.

Überleitung der bestehenden Bediensteten:

Übergeleitet werden alle öffentlich Bediensteten, deren Gehaltstufe aufgrund eines Vorrückungsstichtages festgelegt wurde. Daher werden VertragslehrerInnen IL/l2a2 und beamtete LandeslehrerInnen L2a2 automatisch übergeleitet. Nicht betroffen sind im Berufsschulbereich LehrerInnen im Sondervertrag und VertragslehrerInnen IIL.

Betroffene KollegInnen wurden mit 1. März 2015 in die betragsmäßig nächstniedrigere Gehaltsstufe übergeleitet. Um sich dadurch ergebende Gehaltseinbußen zu vermeiden, werden sogenannte Wahrungszulagen (ruhegenussfähig, Berücksichtigung bei der Berechnung von MDL) ausbezahlt (Details siehe Beilage).

Das Besoldungsdienstalter wurde alleine auf Grundlage des bisherigen Gehalts festgesetzt. Anträge auf Feststellung des Besoldungsdienstalters werden zurückgewiesen.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.